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BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für die Versetzung eines Soldaten - Anforderungen an die Durchführung eines wehrdisziplinarrechtlichen Verfahrens
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 12.07.1989 - 1 WB 76.88
Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Entziehung eines Sicherheitsbescheids - …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94
Daß Gegenstand eines "Untätigkeitsantrages" allein die Verpflichtung des Vorgesetzten zum Tätigwerden sein kann, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 106.77 - <BVerwGE 63, 192> und vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 -). - BVerwG, 09.02.1979 - 1 WB 106.77
Auszug aus BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94
Daß Gegenstand eines "Untätigkeitsantrages" allein die Verpflichtung des Vorgesetzten zum Tätigwerden sein kann, hat der Senat wiederholt entschieden (vgl. Beschlüsse vom 9. Februar 1979 - BVerwG 1 WB 106.77 - <BVerwGE 63, 192> und vom 12. Juli 1989 - BVerwG 1 WB 76.88 -). - BVerwG, 07.09.1988 - 1 WB 22.88
Unterlassung als Gegenstand eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung - …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94
Für eine Verspätung des Antrags spräche, daß die zweiwöchige Antragsfrist des § 17 Abs. 4 Satz 1 WBO dann, wenn die Rechtswidrigkeit einer Unterlassung geltend gemacht wird, mit dem Bekanntwerden der Unterlassung beginnt (vgl. Beschluß vom 7. September 1988 - BVerwG 1 WB 22.88 - m.w.N.), der Antragsteller aber bereits mit Fernschreiben vom 4. Juni 1993 und in dem Personalgespräch am 7. Juli 1993 über die geplante Anschlußverwendung als Bereichsfernmeldeführer 528 in Stuttgart unterrichtet worden war. - BVerwG, 02.03.1994 - 1 WB 49.93
Grenzen des Ermessens bei der Entscheidung über die Versetzung eines Soldaten - …
Auszug aus BVerwG, 23.08.1994 - 1 WB 47.94
Denn die beantragte Auskunft wollte der Antragsteller von seinem zuständigen Personalreferenten in dessen amtlicher Eigenschaft als Angehöriger des Ministeriums in Ausübung seiner dienstlichen Befugnisse und somit in Organstellung erteilt bekommen (vgl. Beschluß vom 2. März 1994 - BVerwG 1 WB 49.93 - m.w.N.).